Title: Wohungseigentumsrecht
Author: RegioHelden
Published: 7. April 2021
Last modified: 7. Februar 2024

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# Wir sorgen für Sicherheit

Die eigenen Rechte und Pflichten sind ohne juristischen Beistand oft unklar. Unsicherheiten
bestehen beispielsweise bei baulichen Veränderungen im Gemeinschaftseigentum. Andere
häufige Streitpunkte sind die Durchführbarkeit notwendiger Modernisierungsmaßnahmen,
Verteilung der Bewirtschaftungskosten und Verwaltervergütung. Dies insbesondere 
seit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) zum 1. Juli 2007. Hier sehen
wir in unserer täglichen Berufspraxis eine Menge Beratungsbedarf.

Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regelt die rechtlichen Beziehungen der Wohnungseigentümer
untereinander und die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums. Die Reform des
WEGs erfolgte im Jahr 2007. Seitdem wurden viele neue Fragen aufgeworfenen und stehen
zur Klärung an. Insbesondere der Umstieg vom FGG-Verfahren auf die ZPO lässt den
Laien bereits an dem strengen Prozessrecht scheitern.

Wir sind gerne für Sie da – Rufen Sie uns an!
Tel.: [089 - 896 744 210 9](https://www.immobilienrecht-spoeth.de/wohungseigentumsrecht/+49898967442109?output_format=md)

![Wohneigentumsrecht muenchen](https://www.immobilienrecht-spoeth.de/wp-content/
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## Gemeinsam auf der sicheren Seite

Wir beraten Hausverwaltungen und unterstützen Sie in Ihrer alltäglichen Arbeit, 
bei der Vorbereitung von Wohnungseigentümerversammlungen, der Behebung von Schäden
am Gemeinschaftseigentum, der Erstellung von Jahresabrechnungen und beim Eintreiben
der säumigen Wohngelder. Insbesondere seit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes
und des damit einhergehenden ZPO- Verfahrens heißt es für den Verwalter Haftungsfallen
zu umschiffen.

![Haus haende muenchen](https://www.immobilienrecht-spoeth.de/wp-content/uploads/
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Wir beraten Sie gerne ausführlich!
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## Wann und wo muss ich eine Beschlussanfechtungsklage erheben?

Nach § 46 Abs. 1 Wohnungseigentumsgesetz ist die Klage eines oder mehrerer Wohnungseigentümer
auf Erklärung der Ungültigkeit eines Beschlusses der Wohnungseigentümer gegen die
übrigen Wohnungseigentümer und die Klage des Verwalters gegen die Wohnungseigentümer
zu richten. Sie muss innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung beim Amtsgericht,
Abteilung für Wohnungseigentumssachen, erhoben werden. Innerhalb eines weiteren 
Monats, also zwei Monate nach der Beschlussfassung, muss diese begründet werden.

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### Ihre Vorteile

 * Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
 * Honorar richtet sich nach Streitwert
 * Beratung auf Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch und Türkisch

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### Unsere Öffnungszeiten

| Mo. – Fr. | 8:00 – 12:00 Uhr | 
|  | 14:00 – 17:00 Uhr |

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